Überprüfung der Regelsätze durch das Bundesverfassungsgericht
(AKTUELL Januar 2010)

Ob die Regelleistungen für Hartz 4 Empfänger ein menschenwürdiges Leben ermöglichen, damit hat sich das deutsche Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erstmalig am 20. Oktober 2009 befasst. Eine schwierige Frage, denn Ende 2007 wurden bereits die zweifelhaften Arbeitsgemeinschaften aus Kommunen und Arbeitsagenturen für illegal erklärt.

Ich bin nun gespannt, ob die aus der Hartz 4 Reform resultierenden Regelleistungen in den Augen der höchsten deutschen Richter das staatlich gewährleistete Existenzminimum garantieren. Das von der FDP favorisierte Konzept für ein Bürgergeld zur Existenzsicherung von knapp 670 Euro inklusive Bekleidung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Miete und Heizung dürfte nach den Worten der Richter bereits vom Tisch sein. Es verstößt gegen das Sozialstaatsgebot und gegen die Kriterien der Menschenwürde. Die Richter erteilten zudem ein Abdriften von Alg 2 Empfängern in den Niedriglohnsektor eine deutliche Absage.

Weil die Möglichkeit besteht, dass die angesprochenen Regelsätze vom Bundesverfassungsgericht rückwirkend für zu niedrig eingestuft werden, sollte nun jeder Empfänger bei seiner Behörde (ARGE, Jobcenter usw.) gegen seine bisherigen Regelleistungen schriftlich Beschwerde einlegen. Fachmännisch ausgedrückt ist das der so genannte "Überprüfungsantrag".

Unter Tacheles gibts Aktuelle Infos

 

Hartz 4 - Änderungen - Alg 2 - August 2006


 

Ja, es gibt eine Menge neue Änderungen, die an Hartz 4 und somit dem Arbeitslosengeld II (Alg 2) vorgenommen werden sollen. Da meine andere Seite zu diesem Thema aus ihrem Rahmen platzt, nun eine neue Seite mit dem was geplant wird, um dem Staat weitere Kosten mit Hartz 4 zu ersparen und die Betroffenen "auzuquetschen". Alle Infos wurden von mir im Internet zusammengetragen. Das neue Gesetz könnten schon ab 01. August 2006 in Kraft treten, wenn Bundestag (Juni 06) und Bundesrat (Juli 06) zustimmen. Diese Seite stellt kein Recht auf Vollständigkeit dar!!

Ziel der Nachbesserungen sind unter anderem die stärkere Bekämpfung des Leistungsmissbrauchs, Verbesserungen in der Verwaltungspraxis und natürlich das Erreichen des höchsten Leistungsrechts. Zu Deutsch: Es soll alles besser werden oder so ähnlich...

Nach der Reform jener Hinzuverdienstregelung am 1.10.2005 und den Leistungseinschränkungen für unter 25-jährige sowie der Angleichung der Ossis an das Arbeitslosengeldes II im Westen am 1.4. bzw. 1.7.2006 ist erneut eine weitere Nachbesserung in Planung und kurz vorm Inkraftteten.

 

Das wichtigste was auf uns zukommen wird im Überblick:

 

1. Verschärfte Sanktionen bei wiederholter Arbeitsverweigerung

Bei unberechtigter Verweigerung einer Eingliederungsmaßnahme sollen die Sanktionen verschärft werden. Beim ersten pflichtwidrigen Verhalten bleibt es bei der Leistungskürzung um 30 % (Dreißig Prozent). Wer künftig binnen eines Jahres Anlass für eine weitere Sanktion gibt, muss mit einer Kürzung von 60 % (Sechzig Prozent) rechnen. Dann hat der Leistungsträger (ARGEn, Arbeitsagenturen...) jedoch die Möglichkeit ergänzende Sachleistungen zu erbringen. Dazu gehören unter anderem Gutscheine für Lebensmittel.

2. Bei Antragstellung erhält man Sofortangebote

Bisher galt diese Regelung nur für unter 25-jährige Personen. Nun für alle gilt: Wer einen Antrag auf Arbeitslosengeld II (Alg 2) stellt und innerhalb der letzten zwei Jahre keine Leistungen bei Arbeitslosigkeit bezogen hat, soll künftig ein "Sofortangebot" erhalten. Damit möchte der Gesetzgeber die Arbeitsbereitschaft des Bedürftigen überprüfen.

3. Änderungen bei eheähnlicher Gemeinschaft

Im Normalfall ist es schwer zu überprüfen, ob eine eheähnliche Gemeinschaft vorliegt. Denn bei dieser wird gegenseitig das Einkommen und Vermögen angerechnet. Künftig soll es so sein, dass eine solche Gemeinschaft vorliegt, wenn die beiden (Partner) länger als ein Jahr zusammenleben, mit einem gemeinsamen Kind zusammenleben, Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen oder befugt sind, über das Vermögen und Einkommen des anderen Partners zu verfügen. Die (dummen) Betroffenen können die Rechtsvermutung widerlegen. Jedoch müssen sie dies in geeigneter Form nachweisen. Die Grundsätze sollen künftig auch für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften gelten. Naja, soll man in einem Rechtsstaat nun seine Unschuld selber nachweisen müssen oder??

4. Einkommensanrechnung wird geändert

5. Schonvermögen zur Altersvorsorge

Bisher lag der Freibetrag für Schonvermögen zur Altersvorsorge bei 200 EURO pro Lebensjahr. Dieser wird auf 250 EUR pro Lebensjahr jeweils des Arbeitslosen und seines Partners erhöht! Maximal gilt ein Betrag von jeweils 16.250 EUR. Bisher blieben jeweils 13.000 EUR anrechnungsfrei. Voraussetzung wie schon zuvor: Das Vermögen muss bis zum Rentenbeginn angelegt sein!

Im Gegenzug wird jedoch der sogenannte Grundfreibetrag von bisher 200 EUR pro Lebensjahr und mindestens 4.100 EUR auf 150 EUR pro Lebensjahr und mindestens 3.100 EUR gesenkt. Es kommt meiner Meinung nach durch diese Regelung oftmals nur zu einer Verschiebung des Vermögens...

6. Datenabgleich und Außenprüfungen

Alle Leistungsträger (ARGEn, Arbeitsagenturen, optierende Gemeinden) müssen künftig einen Außendienst zur Bekämpfung von Leistungsmissbrauch einrichten. Vor Ort sollen diese ADMs (Außendienstmitarbeiter) prüfen, ob beispielsweise Einkommen und Vermögen vorhanden ist, das bei der Antragstellung "vergessen wurde". Eine ebenso geeignete Maßnahme bei der Missbrauchsbekämpfung ist der automatisierte Datenabgleich mit dem Bundeszentralamt für Steuern. Hierbei wird geprüft, ob einem Hilfebedürftigen Zinserträge aus dem EU-Ausland zufließen und/oder ob Vermögen im Ausland vorhanden ist.

Stehen bald weitere Änderungen an? Nichts ist unmöglich...Toyota, eh Quatsch, Vater Staat, wollte ich sagen...da nämlich die Kosten des Arbeitslosengeldes II beispielsweise durch falsche Statistiken und viel zu unrealistischer Ziele der Politiker explodieren ist nicht auszuschließen, dass noch weitere Änderungen beschlossen werden....auf dem Rücken der Kleinen versteht sich!

Mein Kommentar zu Hartz 4...hier entlang.



 

 

 

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